Urlaubsanspruch Minijob
Auch Beschäftigte im Minijob haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der sozialversicherungsrechtliche Status als geringfügige Beschäftigung beseitigt diesen arbeitsrechtlichen Anspruch nicht. Für die Zahl der Urlaubstage sind insbesondere die regelmäßigen Arbeitstage maßgeblich. Ein geringer Monatsverdienst oder kurze tägliche Einsätze bedeuten daher nicht, dass während einer freien Urlaubszeit grundsätzlich keine Vergütung anfällt.
Rechtsgrundlage und Einordnung
Die Grundlage bilden §§ 1 bis 3 BUrlG. Ergänzend ist das Benachteiligungsverbot für Teilzeitbeschäftigte nach § 4 TzBfG relevant. Die Minijob-Zentrale erläutert die Umrechnung anhand der Arbeitstage: Bei regelmäßig zwei Arbeitstagen pro Woche entspricht der gesetzliche Mindesturlaub acht Arbeitstagen im vollen Urlaubsjahr. Dieses Rechenbeispiel beruht auf vier Urlaubswochen und ersetzt nicht die Prüfung eines möglicherweise günstigeren vertraglichen Anspruchs.
Bei Ein- oder Austritt sind außerdem Wartezeit und Teilurlaub nach §§ 4 und 5 BUrlG zu berücksichtigen. Ein höherer Urlaubsanspruch vergleichbarer Beschäftigter darf nicht allein wegen des Minijobstatus ignoriert werden. Die Bezahlung während des Urlaubs ist vom zusätzlichen Urlaubsgeld zu unterscheiden. Ob eine Sonderzahlung geschuldet wird, muss gesondert anhand der einschlägigen Vereinbarung und der Gleichbehandlung geprüft werden.
Quellen zur Einordnung:
Praxis in der Urlaubsplanung
Erfassen Sie für die Urlaubsplanung die vereinbarten oder tatsächlich maßgeblichen Einsatztage. Werden Minijobber regelmäßig nur an bestimmten Wochentagen eingesetzt, ist für eine freie Woche nur diese Anzahl an Urlaubstagen erforderlich. Bei schwankenden Einsätzen braucht die Berechnung einen passenden Bezugszeitraum. Eine zufällig einsatzfreie Woche liefert keine belastbare Grundlage dafür, den gesamten Jahresanspruch auf null zu setzen oder einen Urlaubsantrag als bedeutungslos zu behandeln.
Stimmen Sie Urlaub und Vertretung rechtzeitig ab und kennzeichnen Sie bezahlten Erholungsurlaub eindeutig. Die ausgefallene Arbeit wird durch die Urlaubsgewährung gerade freigestellt; Urlaub sollte deshalb nicht als bloßer Schichttausch mit anschließender Nacharbeit geführt werden. Stellen Sie Personalplanung und Entgeltabrechnung dieselben bestätigten Daten bereit. So bleibt nachvollziehbar, welche Einsätze wegen Urlaubs entfallen, welche Tage das Urlaubskonto mindern und für welchen Zeitraum die Urlaubsvergütung zu berücksichtigen ist.
Weiterführende Rechner und Antworten
Einordnung für Deutschland · Quellen geprüft am 08.09.2026. Vertragliche und tarifliche Besonderheiten sind im Einzelfall zu berücksichtigen.