Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen: Anspruch und Antrag
Für „Bildungsurlaub NRW“ ist das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz die maßgebliche Grundlage. Die gesetzliche Bezeichnung lautet Arbeitnehmerweiterbildung. Besonders wichtig ist in Nordrhein-Westfalen die Betriebsgröße: Ein persönlicher Weiterbildungswunsch und eine anerkannte Einrichtung reichen für sich allein noch nicht aus, um einen Anspruch festzustellen.
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Anspruch, Dauer und Wartezeit
- Gesetzliche Grundlage
- Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AWbG)
- Regelumfang bei einer Fünftagewoche
- 5 Arbeitstage je Kalenderjahr
- Wartezeit
- 6 Monate
- Antrag beim Arbeitgeber
- mindestens 6 Wochen vor Beginn
Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in NRW haben bei einer Fünftagewoche grundsätzlich fünf Tage jährlich, erstmals nach sechs Monaten. Das Gesetz betrifft berufliche und politische Weiterbildung. Für Auszubildende bestehen besondere Vorgaben zur politischen Bildung. Die regulären jährlichen Tage dürfen deshalb nicht unverändert auf die Ausbildung übertragen werden. Landesinformationen zu Nordrhein-Westfalen.
Betriebsgröße und mögliche Ausnahmen
In Betrieben oder Dienststellen mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch nach dem AWbG. Bis einschließlich 50 Beschäftigten entfällt er für das laufende Jahr, wenn bereits zehn Prozent freigestellt wurden. Die Zuordnung zum Betrieb und die konkrete Berechnung bitte im Landesgesetz prüfen.
Den Antrag vorbereiten
Klären Sie die Beschäftigtenzahl frühzeitig mit der Personalstelle und halten Sie fest, auf welche organisatorische Einheit sich die Auskunft bezieht. Die Zahl der Personen im eigenen Büro muss nicht dieselbe sein wie die rechtlich maßgebliche Größe. Für den Kursvergleich empfiehlt sich anschließend ein Blick auf Zielgruppe und Lernziel. Beschreiben Sie bei beruflicher Weiterbildung kurz, welche Kenntnisse Sie vertiefen möchten. Fügen Sie das vollständige Programm bei, damit die Prüfung nicht auf einem werblichen Kurstitel beruht.
Die folgende Vorlage ist eine Formulierungshilfe. Ergänzen Sie Ihre Angaben und verwenden Sie vorrangig ein amtliches Formular, soweit vorgesehen. Prüfen Sie vor dem Versand die vorgeschriebene Form und die vollständigen Anlagen.
Betreff: Bildungsfreistellung nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AWbG)
Hiermit beantrage ich die bezahlte Freistellung für die Veranstaltung [Titel] bei [Bildungsträger] vom [Beginn] bis [Ende] für [Anzahl] Arbeitstage. Das Programm, die Anmeldebestätigung und die erforderlichen Anerkennungsunterlagen füge ich bei. Bitte bestätigen Sie den Eingang und teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit.
[Name, Datum, gegebenenfalls Unterschrift]
Anerkannte Bildungsträger und Kurse finden
In NRW ist die Anerkennung der Bildungseinrichtung wesentlich. Das Landesportal Weiterbildung NRW erläutert Bildungsurlaub und die zuständigen Stellen; das Landesrechtsportal stellt das AWbG bereit. Lassen Sie sich vom Anbieter sowohl seine Anerkennung als auch die passenden Seminarunterlagen geben. Nicht jedes Angebot einer anerkannten Einrichtung erfüllt automatisch sämtliche Anforderungen. Die zuständigen Portale sind unten unter „Quellen und Aktualität“ verlinkt.
Häufige Fragen
Heißt das NRW-Gesetz Bildungszeitgesetz?
Nein. Die maßgebliche Grundlage heißt Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz, kurz AWbG.
Besteht der Anspruch auch bei weniger als zehn Beschäftigten?
Nach dem AWbG besteht in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit weniger als zehn Beschäftigten kein Freistellungsanspruch.
Nach der Freigabe können Sie Bildungsurlaub im SL-Urlaubsplaner mit einem eigenen Abwesenheitskürzel erfassen. Prüfen Sie dessen Einstellung, damit die Freistellung getrennt vom Erholungsurlaub bleibt.
Quellen und Aktualität
Geprüft anhand der folgenden Primärquellen. Allgemeine Information ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.