Bildungsurlaub Brandenburg: Anspruch und Antrag
Bildungszeit in Brandenburg ist im Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz geregelt. Ältere Hinweise nennen noch das Weiterbildungsgesetz. Für die Planung ist der Zweijahreszeitraum besonders wichtig: Eine Übersicht mit ausschließlich jährlichen Urlaubssalden bildet den Bildungszeitanspruch nicht ohne Weiteres richtig ab.
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Anspruch, Dauer und Wartezeit
- Gesetzliche Grundlage
- Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG)
- Regelumfang bei einer Fünftagewoche
- 10 Arbeitstage in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
- Wartezeit
- 6 Monate
- Antrag beim Arbeitgeber
- spätestens 6 Wochen vor Beginn
Beschäftigte und Auszubildende im Land können den Anspruch nach sechs Monaten nutzen. Bei einer Fünftagewoche stehen zehn Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zur Verfügung. Nach der Landesinformation beginnt dieser Zeitraum mit der erstmaligen Inanspruchnahme. Anerkannte berufliche, politische und kulturelle Weiterbildung kommt infrage. Landesinformationen zu Brandenburg.
Betriebsgröße und mögliche Ausnahmen
Für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten nennt das Ministerium eine besondere Obergrenze: Weitere Freistellungen können abgelehnt werden, wenn die gewährten Tage das Eineinhalbfache der Beschäftigtenzahl übersteigen. Für größere Betriebe wird das Zweieinhalbfache genannt. Zählweise und weitere Betriebsgrößen-Ausnahmen bitte im Landesgesetz prüfen.
Den Antrag vorbereiten
Notieren Sie zuerst Beginn und Ende Ihres maßgeblichen Zweijahreszeitraums. Tragen Sie daneben die bereits verwendeten Tage ein und vergleichen Sie den verbleibenden Umfang mit dem neuen Seminar. So wird sichtbar, ob eine längere Weiterbildung zeitlich hineinpasst. Bei Beschäftigung an mehreren Standorten sollten Sie die Landeszuordnung vorab klären. Lassen Sie sich frühere Freistellungen nachvollziehbar bestätigen, damit ein Arbeitgeberwechsel nicht zu einer unklaren oder doppelten Planung führt.
Die folgende Vorlage ist eine Formulierungshilfe. Ergänzen Sie Ihre Angaben und verwenden Sie vorrangig ein amtliches Formular, soweit vorgesehen. Prüfen Sie vor dem Versand die vorgeschriebene Form und die vollständigen Anlagen.
Betreff: Bildungsfreistellung nach Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG)
Hiermit beantrage ich die bezahlte Freistellung für die Veranstaltung [Titel] bei [Bildungsträger] vom [Beginn] bis [Ende] für [Anzahl] Arbeitstage. Das Programm, die Anmeldebestätigung und die erforderlichen Anerkennungsunterlagen füge ich bei. Bitte bestätigen Sie den Eingang und teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit.
[Name, Datum, gegebenenfalls Unterschrift]
Anerkannte Bildungsträger und Kurse finden
Das Suchportal Bildungszeit des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport führt anerkannte Veranstaltungen. Öffnen Sie den passenden Eintrag und fragen Sie beim Bildungsträger nach der Anmeldebestätigung. Bewahren Sie Programm und Anerkennung gemeinsam auf; ein interessanter Kulturkurs ohne passenden Nachweis sollte zunächst als ungeklärt gelten. Die zuständigen Portale sind unten unter „Quellen und Aktualität“ verlinkt.
Häufige Fragen
Welcher Zeitraum zählt in Brandenburg?
Grundsätzlich gelten zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Den Beginn sollten Sie anhand Ihrer erstmaligen Inanspruchnahme dokumentieren.
Ist kulturelle Weiterbildung möglich?
Ja, wenn die konkrete Veranstaltung für Bildungszeit in Brandenburg anerkannt ist.
Nach der Freigabe können Sie Bildungsurlaub im SL-Urlaubsplaner mit einem eigenen Abwesenheitskürzel erfassen. Prüfen Sie dessen Einstellung, damit die Freistellung getrennt vom Erholungsurlaub bleibt.
Quellen und Aktualität
Geprüft anhand der folgenden Primärquellen. Allgemeine Information ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.