Zum Inhalt springen

Resturlaub 2026: Verfall, Fristen, Hinweispflicht

Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung für Firmen, Teams und datensensible Branchen.

Resturlaub 2026: Wann verfällt er – und wann nicht?

Veröffentlicht am 12. April 2026 — Resturlaub übertragen, auszahlen oder verfallen lassen? Wir erklären die aktuelle Rechtslage nach Bundesurlaubsgesetz und EuGH-Rechtsprechung – mit konkreten Fristen, Pflichten für Arbeitgeber und Praxis-Tipps.

Gesetzliche Grundlage: § 7 Abs. 3 BUrlG

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt die Grundzüge des Urlaubsanspruchs in Deutschland. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Der Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche), also 4 Wochen.
  • Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden.
  • Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig.
  • Übertragener Urlaub muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.

Beispiel: Nicht genommener Urlaub aus 2026 muss spätestens bis zum 31. März 2027 genommen werden – sonst droht der Verfall.

Achtung Arbeitgeber: Die Hinweispflicht

Seit den wegweisenden Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 19.02.2019, 9 AZR 541/15) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gilt:

Ohne schriftliche Aufforderung und Hinweis auf den drohenden Verfall verfällt der Urlaub NICHT.

Arbeitgeber müssen jeden Mitarbeitenden individuell und schriftlich:

  1. über den konkreten Resturlaubsanspruch informieren,
  2. zur Urlaubsnahme auffordern,
  3. auf den drohenden Verfall bei Nicht-Inanspruchnahme hinweisen.

Wird diese Pflicht nicht erfüllt, verfällt der gesetzliche Mindesturlaub nicht allein wegen des Jahresendes. Er unterliegt zwar der gesetzlichen Verjährung; deren Frist beginnt aber erst mit Ablauf des Jahres, in dem der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllt hat (BAG, 20.12.2022, 9 AZR 266/20).

Wichtige Fristen im Überblick

Frist Was passiert? Voraussetzung
31. Dezember 2026 Urlaubsanspruch 2026 muss grundsätzlich genommen sein
31. März 2027 Übertragener Resturlaub aus 2026 verfällt Nur bei erfüllter Hinweispflicht
Kein automatischer Verfall Ohne ordnungsgemäßen Hinweis beginnen Verfall und regelmäßige Verjährung nicht wie sonst Arbeitgeber hat nicht rechtzeitig informiert und zur Inanspruchnahme aufgefordert
15 Monate nach Jahresende Verfall bei Langzeitkrankheit (EuGH-Rechtsprechung) Arbeitnehmer konnte krankheitsbedingt nicht nehmen

Sonderfälle: Wann verfällt der Urlaub nicht?

Langzeitkrankheit

War ein Mitarbeitender das ganze Urlaubsjahr und bis zum Ende des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig, gilt für den gesetzlichen Urlaub regelmäßig eine Grenze von 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres. War vor Eintritt der Krankheit noch Zeit zur Urlaubsnahme, können die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers entscheidend sein (BAG, 20.12.2022, 9 AZR 245/19). Resturlaub aus 2026 bei Dauerkrankheit verfällt also frühestens am 31. März 2028.

Mutterschutz und Elternzeit

Während Mutterschutz und Elternzeit angesammelter Urlaub verfällt nicht. Er muss nach Rückkehr im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr genommen werden.

Kündigung

Bei Kündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Abgeltung aller offenen Urlaubstage. Das gilt für den gesetzlichen Mindesturlaub ebenso wie für vertraglichen Zusatzurlaub (sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt).

Resturlaub bei Teilzeit berechnen

Der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnet sich nach der Formel:

Urlaubstage = 20 × Arbeitstage pro Woche ÷ 5

Beispiele:

Wochenarbeitstage Gesetzlicher Mindesturlaub
5 Tage (Vollzeit)20 Tage
4 Tage16 Tage
3 Tage12 Tage
2 Tage8 Tage
1 Tag4 Tage

Tipp: Viele Arbeitsverträge gewähren mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag für den tatsächlichen Anspruch.

Praxis-Tipp: Resturlaub mit dem SL-Urlaubsplaner verwalten

Im SL-Urlaubsplaner behalten Sie den Resturlaub aller Mitarbeitenden im Blick:

  • Resturlaub auf einen Blick: Das Kalenderblatt zeigt Urlaubsanspruch, genommene Tage und Restanspruch tabellarisch an.
  • Datenübernahme aus dem Vorjahr: Beim Jahreswechsel werden Resturlaubstage automatisch ins neue Jahr übertragen.
  • Reports für die Hinweispflicht: Drucken Sie Einzel- oder Abteilungsreports aus – als Grundlage für die schriftliche Aufforderung zur Urlaubsnahme.
  • Prüfsicher dokumentieren: Alle Daten bleiben lokal gespeichert – DSGVO-konform und ohne Cloud.

Tipp für Arbeitgeber: Nutzen Sie die Resturlaub-Übersicht im SL-Urlaubsplaner, um im Oktober/November die Hinweispflicht zu erfüllen. So schützen Sie sich vor Ansprüchen und geben Mitarbeitenden genug Zeit, den Urlaub noch zu planen.

Checkliste für Arbeitgeber: Resturlaub 2026

  • ☐ Resturlaub-Stand aller Mitarbeitenden im Oktober/November prüfen
  • ☐ Schriftlichen Hinweis auf drohenden Verfall verschicken (individuell!)
  • ☐ Zur Urlaubsnahme auffordern und konkreten Resturlaub benennen
  • ☐ Dokumentation der Hinweispflicht archivieren
  • ☐ Resturlaub-Übertragung ins Folgejahr prüfen und genehmigen
  • Brückentage 2027 für die Resturl­aubs-Planung nutzen

Häufige Fragen zum Resturlaub

Kann der Arbeitgeber Resturlaub auszahlen statt gewähren?

Nein. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses darf Urlaub nicht abgegolten (ausgezahlt) werden. Eine Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Gilt die 31.-März-Frist auch für vertraglichen Zusatzurlaub?

Nicht automatisch. Für Urlaub über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus können im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag andere Verfallsfristen vereinbart werden. Viele Tarifverträge (z. B. TVöD) erlauben eine Übertragung bis September des Folgejahres.

Was passiert mit Resturlaub bei einem Arbeitgeberwechsel?

Beim Wechsel des Arbeitgebers muss der alte Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung ausstellen. Bereits genommener Urlaub wird beim neuen Arbeitgeber angerechnet. Nicht genommener Urlaub wird vom alten Arbeitgeber ausgezahlt.

Wie viel Resturlaub kann übertragen werden?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Übertragungsmenge. Theoretisch kann der gesamte Jahresurlaub übertragen werden – sofern betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen.

Fazit: Früh planen, Rechte kennen, Urlaub nehmen

Resturlaub ist ein Recht – und für Arbeitgeber eine Pflicht zur Information. Wer den Überblick behält und rechtzeitig handelt, vermeidet rechtliche Risiken und sorgt dafür, dass Mitarbeitende ihren verdienten Erholungsurlaub auch tatsächlich nehmen.

Nutzen Sie die Brückentage 2027, um Resturlaub clever zu verplanen – und den SL-Urlaubsplaner, um alles im Blick zu behalten.

Kostenlos für bis zu 2 Benutzer – ohne Abo, ohne Cloud, ohne Registrierung.

Was jetzt sinnvoll ist

Wenn Sie Resturlaub nicht isoliert, sondern im Jahreskontext steuern wollen, helfen diese Seiten am meisten:

Wie viele Tage bei Ihnen konkret offen sind, ermittelt der Resturlaub-Rechner – inklusive Teilzeit, unterjährigem Ein-/Austritt und den Fristen nach § 7 Abs. 3 BUrlG.

Resturlaub verwalten | Betriebsferien planen | Urlaubsverwaltung für KMU | Fehlzeitenverwaltung | Abwesenheitssoftware | Urlaubsplanung in der Reinigung | Soziale Einrichtungen

Quellen und Aktualität

Geprüft anhand der folgenden Primärquellen. Allgemeine Information ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.

Warum lokale Urlaubsplanung hier passt

  • Personaldaten bleiben lokal im Betrieb oder im eigenen Netzwerk.
  • Bis 2 Benutzer/Konten kostenlos, voll funktionsfähig und sofort nutzbar.
  • Kein Abo: bei Wachstum günstig nach Anzahl der Benutzerkonten erweitern.
  • Windows-Software mit Feiertagen, Ferien, Reports, Excel-Export und Datenübernahme ins Folgejahr.

Kostenlos testen | Preise ansehen | Hilfe und Support | Kostenlose Version

Bei CHIP gelistet
Langjährig bewährt
Seit 2005
DSGVO-freundlich
Ohne Cloud
Kein Abo