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Urlaubsanspruch im ersten Arbeitsjahr

Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung für Firmen, Teams und datensensible Branchen.

Urlaubsanspruch im ersten Arbeitsjahr – was gilt?

Im ersten Arbeitsjahr gelten besondere Regeln: Der volle Jahresurlaubsanspruch entsteht erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten (§ 4 BUrlG). Vorher haben Arbeitnehmer nur einen anteiligen Anspruch.

Die 6-Monats-Wartezeit

Nach § 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) erwirbt der Arbeitnehmer den vollen Jahresurlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Das gilt auch dann, wenn die 6 Monate erst im nächsten Kalenderjahr vollendet werden.

Urlaub vor Ablauf der Wartezeit

Vor Ablauf der 6 Monate hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs pro vollständig gearbeitetem Monat. Beispiel bei 20 Tagen Jahresurlaub:

Vollständige Monate Anspruch (20 Tage/Jahr)
1 Monat1/12 × 20 = 1,67 Tage (≈ 2 Tage)
2 Monate2/12 × 20 = 3,33 Tage (≈ 3 Tage)
3 Monate3/12 × 20 = 5 Tage
4 Monate4/12 × 20 = 6,67 Tage (≈ 7 Tage)
5 Monate5/12 × 20 = 8,33 Tage (≈ 8 Tage)
ab 6 MonateVoller Jahresanspruch = 20 Tage

Hinweis: Bruchteile werden auf ganze Tage aufgerundet, wenn sie mindestens einen halben Tag ergeben (§ 5 Abs. 2 BUrlG).

Was ist, wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit endet?

Endet das Arbeitsverhältnis während der Probezeit (also vor Ablauf der 6 Monate), gilt die 1/12-Regelung. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf anteiligen Urlaub – als Freistellung oder Abgeltung. Mehr dazu im Artikel Urlaubsabgeltung bei Kündigung.

Anteiligen Urlaubsanspruch im SL-Urlaubsplaner abbilden

Im SL-Urlaubsplaner tragen Sie für neue Mitarbeiter das anteilige Urlaubskontingent direkt ein. Wenn nach 6 Monaten der volle Anspruch entsteht, passen Sie das Konto einmalig an – das Programm führt es dann automatisch weiter.


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