Ist SL-Urlaubsplaner DSGVO-konform?
Ja, der SL-Urlaubsplaner ist vollständig DSGVO-konform (Datenschutz-Grundverordnung). Die Software erfüllt alle rechtlichen Anforderungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern und Nutzern.
Warum ist SL-Urlaubsplaner DSGVO-konform?
- Lokale Datenspeicherung – Keine Übertragung in die Cloud oder zu externen Anbietern
- Volle Kontrolle – Sie als Arbeitgeber oder Vereinsvorsitzender bestimmen allein, wer Daten sieht
- Recht auf Vergessenheit – Sie können jederzeit Datensätze löschen
- Datensicherung & Backup – Integrierte Backup-Funktion für Ausfallschutz
- Keine automatisierte Entscheidungsfindung – Keine KI-gestützte Auswertung ohne Ihre Kontrolle
Rechtliche Sicherheit für Betriebe
Bei Verwendung des SL-Urlaubsplaners müssen Sie:
- ✓ Eine Datenschutzerklärung führen (allgemein empfohlen, nicht spezifisch für SL-UP)
- ✓ Datenschutz im Unternehmen dokumentieren
- ✓ Regelmäßig Backups durchführen (mit der integrierten Backup-Funktion einfach gemacht)
Der SL-Urlaubsplaner verarbeitet nur die Daten, die Sie eingeben – keine versteckte Telemetrie, kein Tracking, keine Datenverkäufe an Dritte.
Besonderheit für Datenschützer
Im Gegensatz zu Cloud-Lösungen benötigen Sie mit dem SL-Urlaubsplaner keinen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit einem externen Dienstleister, da die Daten komplett bei Ihnen bleiben.
Wenn für Sie die DSGVO-Frage der Hauptgrund für die Suche war, schauen Sie als Nächstes auf die Seiten mit lokaler Datenhaltung, Cloud-Alternativen und praktischer KMU-Nutzung.
Ohne Cloud | DSGVO ohne AVV | absence.io Alternative | Urlaubsverwaltung für KMU
