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Ist die Software DSGVO-konform?

Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung für Firmen, Teams und datensensible Branchen.

Ist SL-Urlaubsplaner DSGVO-konform?

Ja, der SL-Urlaubsplaner ist vollständig DSGVO-konform (Datenschutz-Grundverordnung). Die Software erfüllt alle rechtlichen Anforderungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern und Nutzern.

Warum ist SL-Urlaubsplaner DSGVO-konform?
  • Lokale Datenspeicherung – Keine Übertragung in die Cloud oder zu externen Anbietern
  • Volle Kontrolle – Sie als Arbeitgeber oder Vereinsvorsitzender bestimmen allein, wer Daten sieht
  • Recht auf Vergessenheit – Sie können jederzeit Datensätze löschen
  • Datensicherung & Backup – Integrierte Backup-Funktion für Ausfallschutz
  • Keine automatisierte Entscheidungsfindung – Keine KI-gestützte Auswertung ohne Ihre Kontrolle
Rechtliche Sicherheit für Betriebe

Bei Verwendung des SL-Urlaubsplaners müssen Sie:

  • ✓ Eine Datenschutzerklärung führen (allgemein empfohlen, nicht spezifisch für SL-UP)
  • ✓ Datenschutz im Unternehmen dokumentieren
  • ✓ Regelmäßig Backups durchführen (mit der integrierten Backup-Funktion einfach gemacht)

Der SL-Urlaubsplaner verarbeitet nur die Daten, die Sie eingeben – keine versteckte Telemetrie, kein Tracking, keine Datenverkäufe an Dritte.

Besonderheit für Datenschützer

Im Gegensatz zu Cloud-Lösungen benötigen Sie mit dem SL-Urlaubsplaner keinen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit einem externen Dienstleister, da die Daten komplett bei Ihnen bleiben.

Was jetzt sinnvoll ist:

Wenn für Sie die DSGVO-Frage der Hauptgrund für die Suche war, schauen Sie als Nächstes auf die Seiten mit lokaler Datenhaltung, Cloud-Alternativen und praktischer KMU-Nutzung.

Ohne Cloud | DSGVO ohne AVV | absence.io Alternative | Urlaubsverwaltung für KMU


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